Der Klinikverbund Südwest begrüßt die Beschlüsse der Kreistagsgremien in Böblingen und Calw zur Umsetzung der Medizinkonzeption 2030 sowie der Fusionierung der Klinikgesellschaften
Landrat Roland Bernhard, Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikverbund Südwest GmbH:
„Das ist heute ein bedeutender Tag für die Menschen in unserer Region, denn es geht um nicht weniger als darum, die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung langfristig in kommunaler Trägerschaft zu sichern. Wir waren gezwungen zu handeln, und ich bin sehr glücklich darüber, dass es uns nach vielen arbeitsintensiven Monaten nun gelungen ist, unsere Medizinkonzeption fortzuschreiben. Damit sichern wir all unsere künftigen Standorte und verzahnen sie untereinander in bestmöglicher Form.
Insbesondere ist auch die Vernetzung ambulanter und stationärer Angebote ein wesentlicher Baustein der Medizin der Zukunft. Diese Sicherheit für die Gesundheitsversorgung der Menschen liegt mir am Herzen. Und auch die Tatsache, dass die Kliniken in der kommunalen Trägerschaft der Landkreise Böblingen und Calw bleiben. Gesundheitsversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge.
Mit dem Flugfeldklinikum werden wir ein topmodernes Krankenhaus haben, auch an unseren anderen Standorten bauen und modernisieren wir. Das macht uns attraktiv für dringend benötigte Fachkräfte. Und es ist Basis für die langfristige Sicherstellung unserer medizinischen Versorgung.“
Landrat Helmut Riegger, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikverbund Südwest GmbH:
„Durch den vom Kreistag gefassten Beschluss zur Medizinkonzeption 2030 konnte ein Meilenstein zur Sicherstellung der Medizinischen Versorgung im Landkreis Calw erreicht werden. Ich bin davon überzeugt, dass unsere beiden Krankenhäuser in Calw und Nagold gestärkt aus dieser Medizinkonzeption 2030 hervorgehen werden.
Die Sicherung der medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung im Kreis Calw rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche in den beiden Kliniken, haben für mich bei allen Überlegungen immer oberste Priorität gehabt.
Gerade im ländlichen Raum endet die medizinische Versorgung nicht an Landkreisgrenzen. Deswegen ist der Verbund die richtige Antwort für die zuverlässige medizinische Versorgung unserer Bevölkerung. Von Bedeutung ist, dass an jedem Standort auch künftig qualifizierte Medizin angeboten wird. Dieses Zielbild konnte mit der nun verabschiedeten Medizinkonzeption entscheidend umgesetzt werden.“
Alexander Schmidtke, Geschäftsführer des Klinikverbundes Südwest:
„Ich bin unseren Trägern und den Entscheidungsgremien sehr dankbar, dass sie den Mut und die Weitsicht hatten, die Medizinkonzeption 2030 zu beschließen. Damit haben sie die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir die Patientenversorgung für die Menschen in unserer Region langfristig sichern und den Verbund auf eine solide Basis stellen können. Jetzt haben wir die dringend benötigte Klarheit und wir werden im KVSW nun alles daransetzen, die Konzeption gemeinsam mit den Beteiligten konsequent umzusetzen.“
Der zweite wichtige Beschluss der Kreistage für den Klinikverbund Südwest ist der zur Fusion der Klinikgesellschaften:
Landrat Roland Bernhard, Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikverbund Südwest GmbH:
„Aus bisher drei Krankenhausgesellschaften mit drei unterschiedlich besetzten Aufsichtsräten entsteht eine verschmolzene Gesellschaft. Durch die Fusion vereinfachen wir die komplette Gesellschaftsstruktur und verkürzen die Entscheidungswege. Dies erhöht unsere Schlagkraft und stärkt den Zusammenhalt innerhalb des Verbundes.
Wir werden künftig auch standortbezogene Entscheidungen gemeinschaftlich treffen. Mein Dank gilt den Kreisrätinnen und Kreisräten in beiden Landkreisen, die mit diesem Beschluss auch gegenseitig einen Vertrauensbeweis aussprechen.
Landrat Helmut Riegger, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Klinikverbund Südwest GmbH:
„Mit dem weitreichenden Beschluss der Fusion der Klinikgesellschaften im Klinikverbund Südwest vertiefen die beiden Trägerlandkreise Böblingen und Calw die bereits bestehende interkommunale Zusammenarbeit. Neben der beschlossenen Medizinkonzeption schaffen wir hiermit einen wesentlichen Baustein zur Sicherung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung und Trägerschaft in öffentlicher Hand auch für die Zukunft.
Der künftig einheitliche Aufsichtsrat bündelt die Entscheidungswege und erhöht dadurch die Handlungsfähigkeit unseres Klinikverbundes. Dies ist in der sich täglich wandelnden Gesundheitsbranche und den damit einhergehenden Herausforderungen zunehmend von Bedeutung.“
Alexander Schmidtke, Geschäftsführer des Klinikverbundes Südwest:
„In dem hochdynamischen Umfeld, in dem wir uns im Krankenhauswesen bewegen, müssen wir uns laufend an verändernde Rahmenbedingungen anpassen. Um flexibel reagieren zu können, brauchen wir in der Geschäftsleitung direkte Abstimmungen und schnelle Entscheidungsmöglichkeiten. Mit einem konsolidierten Aufsichtsrat schaffen wir auf oberster Ebene ein höheres Maß an Transparenz und Effizienz. Wir sind sehr dankbar, dass auch die Gesellschaftsstruktur einer verbundweiten Konzeption konsequent folgt und sich unsere Träger nun in einer gemeinsamen, fusionierten Klinikgesellschaft hinter den Klinikverbund Südwest stellen.“
Hintergrundinformationen:
Die beiden Kreistagsgremien der Landkreise Böblingen und Calw sind in ihrer jeweiligen Sitzung am 18. Dezember 2023 dem Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.11.23 gefolgt und haben die Medizinkonzeption 2030 zur zukunftsfähigen Sicherung der Patientenversorgung in öffentlicher Trägerschaft verabschiedet. Beide Kreistagsgremien der Trägerlandkreise tagten parallel und in beiden Sitzungen wurde der Umsetzung der Medizinkonzeption 2030, mit großer Mehrheit zugestimmt. Zudem fassten die Gremien einen weiteren wichtigen Beschluss zur geplanten Fusion der bisher drei Krankenhausgesellschaften zu künftig nur noch einer. Die ausführlichen Sitzungsunterlagen sind im Bürgerinformationssystem der beiden Kreistage öffentlich einsehbar.
Der Klinikverbund Südwest (KVSW) ist eine der größten Gesundheitseinrichtungen in Baden-Württemberg. Mit seinen Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren sowie rund 6.000 Mitarbeitenden sichert der Verbund die medizinische Versorgung für mehr als eine halbe Million Menschen in der Region. Ziel der Medizinkonzeption 2030 ist es, den KVSW angesichts der gravierenden Veränderungen im deutschen Krankenhauswesen zukunftsfähig aufzustellen und als stationären medizinischen Versorger und Arbeitgeber in öffentlicher Trägerschaft langfristig zu erhalten. Dabei stehen die Anforderungen an die Versorgungs- und Patientensicherheit sowie die bestmögliche Qualität in der medizinischen Leistungserbringung an erster Stelle. (Siehe detaillierte Ausführungen zur Medizinkonzeption 2030 und zum Prozess in der gemeinsamen Pressemeldung vom 21.11.2023).
Seit seiner Gründung im Jahr 2006 gab es im KVSW drei Aufsichtsratsgremien für den Klinikbereich: Den Aufsichtsrat der Klinikverbund Südwest GmbH, den Aufsichtsrat der Kreiskliniken Böblingen gGmbH und den Aufsichtsrat der Kreiskliniken Calw gGmbH. Mit der Reduzierung auf künftig einen Aufsichtsrat der fusionierten Gesellschaft Klinikverbund Südwest gGmbH werden Prozesse vereinfacht, beschleunigt und die Handlungsfähigkeit im dynamischen Umfeld des Krankenhaus- und Gesundheitswesens verbessert. Der Aufsichtsrat setzt sich zukünftig aus den beiden Landräten, sowie zehn Mitgliedern des Böblinger Kreistags und fünf Mitgliedern des Calwer Kreistags zusammen. Weitere Mitglieder sind zwei Vertretungen für die Arbeitnehmer, sowie zwei Vertretungen für die Stadt Sindelfingen (bis zur Inbetriebnahme des Flugfeldklinikums). Der Landkreis Böblingen hält künftig 74,9 % an der Klinikverbund Südwest gGmbH, der Landkreis Calw 25,1 %.
Der Aufsichtsrat soll mindestens drei Mal jährlich tagen. Was den Vorsitz angeht, so gilt zunächst für eine Übergangszeit bis 2029, wie bisher, ein rollierendes System: Zwei Jahre ist der Vorsitz in Böblingen, ein Jahr in Calw. Der Landrat des Kreises Böblingen wird 2024 weiterhin den Vorsitz innehaben, dann übernimmt der Landrat des Kreises Calw für 2025, für die Jahre 2026 und 2027 erneut der Böblinger Landrat und 2028 nochmals der Calwer Landrat. Ab 2030 verbleibt der Vorsitz endgültig im Landkreis Böblingen. Ansonsten sind die wesentlichen bisherigen Regelungen aus den bisherigen Verträgen übernommen worden. Dazu zählen auch Regelungen, die für wichtige Beschlüsse jeweils die Mehrheiten der aus den Kreistagen Böblingen und Calw entsandten Mitglieder vorsehen („Doppelte Landkreismehrheit“). „Wichtige Beschlüsse“ wären beispielsweise Änderungen im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers oder auch wesentliche strategische Entscheidungen zum Medizinkonzept wie die Schließung von Fachabteilungen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Finanzierung. Hier bleibt für eine Übergangsphase bis 2029 das bisherige Örtlichkeitsprinzip bestehen. Das bedeutet, jeder Landkreis trägt etwaige Verluste der Krankenhäuser und Einrichtungen, die sich in seinem Hoheitsgebiet befinden. 2030 wird die Verlustverteilung dann auf eine feste Quote umgestellt. Die Klinikimmobilien verbleiben auch nach der Fusion im Eigentum der Landkreise, daher erfolgt die Trägerschaft und Finanzierung von erforderlichen Investitionen in diese weiterhin über den jeweiligen Landkreis.