Gesundheitscampus Calw

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09.04.2024

Landrat Riegger blickt angesichts der neu gefassten Kreistagsbeschlüsse nach vorne

„Der Landkreis investiert rund 245 Mio. Euro in die Zukunft der beiden Kreiskliniken in Calw und Nagold. Dadurch sichern wir im Kreis Calw langfristig eine hochwertige medizinische Versorgung, die allen Bürgerinnen und Bürgern 24 Stunden an 7 Tagen der Woche in beiden Kliniken zur Verfügung steht. In Calw wird ein vollfunktionsfähiges neues Krankenhaus mit ambulanter und stationärer Patientenversorgung gebaut, eingebettet in einen zukunftsweisenden Campus. Das Krankenhaus Calw wird fünf Abteilungen umfassen mit 189 Betten. In Nagold entsteht nach der Sanierung und Erweiterung ein umfassender Schwerpunktversorger mit 276 Betten. Damit schaffen wir eine moderne und zuverlässige Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum.“

In seiner Sitzung vom 18.03.2024 hatte der Kreistag ein weiteres Mal über die beiden Tagesordnungspunkte zu Medizinkonzeption 2030 und Fusion der Klinikgesellschaften entschieden, um die Beschlussfassung auf eine rechtmäßige Grundlage zu stellen und sicherzustellen, dass ein voraussichtlicher Formfehler der Beschlüsse vom 18.12.2023 keine Auswirkungen mehr entfaltet. Vorangegangen war der ausdrückliche Hinweis des Gerichts, dass es dem Kreistag unbenommen bleibe, nach ordnungsgemäßer Einberufung, erneut über die beiden Punkte zu beschließen. Mit deutlicher Mehrheit bestätigten die Kreisräte wiederholt ihre vorangegangene Entscheidung aus dem Dezember 2023 und stimmten der Umsetzung der Beschlüsse in ihrer Abstimmung zu. 

„Die erneute Entscheidung ist ein deutliches Zeichen des Kreistages, dass er in die Zukunft der stationären Versorgung des Landkreises Calw investiert. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft dieses Signal entsprechend Klarheit. Wir erwarten, dass wir in Calw bis Mitte 2025 das neue Krankenhaus an den Klinikverbund Südwest übergeben. In Nagold wird bis Juli 2028 die Sanierung und Erweiterung abgeschlossen sein“, so Riegger weiter.

Zum Stand der Klage haben beide Parteien übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Karlsruhe beantragt. Durch die neu gefassten Beschlüsse des Kreistags ist aus Sicht des Landratsamtes das Verfahren in der Hauptsache gegenstandslos.

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